Kosten
Die Elternbeiträge sind laut §31 KiTaG gedeckelt und identisch mit den Betreuungskosten für eine Krippe bzw. einer Kita im U-3 Bereich.
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie der Website des Kreises Pinneberg entnehmen.
https://www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Soziales_+Jugend_+Schule+und+Gesundheit/Fachdienst+Jugend+und+Bildung/Abteilung+Kindertagesbetreuung/Team+F%C3%B6rderung+von+Kindertageseinrichtungen.html
Familien mit Geschwisterkindern oder einem geringen Einkommen, können zudem eine Ermäßigung über einen Sozialstaffelantrag stellen. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über den oben genannten Link oder die zuständige Fachberatung Kindertagespflege der KOOPERATION Familie+Bildung+Soziales. Die Anträge können Sie auch direkt über mich erhalten.
Zu den oben genannten Elternbeiträgen, die direkt an den Kreis Pinneberg zu zahlen sind, erhalte ich als Kindertagespflegeperson eine Verpflegungskostenpauschale. Innerhalb der Betreuungszeiten wird den Kindern ein abwechslungsreiches, frisches und ausgewogenes Frühstück und Mittagessen gestellt. (Auch Obst und Snacks vom Bäcker auf unseren kleinen Ausflügen sind darin enthalten). Hierfür erhebe ich eine Verpflegungskostenpauschale von 60 Euro pro Monat und Kind.